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Pressemitteilung vom 20. April 2000
betr: Betrüger aus Spanien "verkaufen" sealändische Pässe...

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Diplomatische Vertretung des Fürstentums Sealand im Deutschen Reich
Diplomatic Mission of the Principality of Sealand

Laut Presseberichten und Veröffentlichungen im Internet wurden Anfang April 2000 von der spanischen Polizei mehrere Personen verhaftet, die sich in hochstaplerischer Weise als Regierung des Fürstentums Sealand (Principality of Sealand) ausgegeben hatten: unter anderen Francisco Trujillo Ruiz als Premierminister und Miguel Palacios Masso als Außenminister.

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Damit reagierten die spanische Polizei und Interpol endlich auf entsprechende Informationen und Beschuldigungen, welche die rechtmäßige Regierung des Fürstentums Sealand schon 1997 herausgegeben hatte.

Die jetzt in Spanien verhafteten und weitere Personen waren 1996 durch Vermittlung von K.-H. Schrimpf, Erwitte, und F. H. F. Ley, Bad Westernkotten, an die Regierung von Sealand herangetreten mit dem Verlangen, gegen Zahlung enormer Geldbeträge sealändische Ministerämter und Botschafterposten zu kaufen. Zum Preis vom DM 250.000 sollten von Sealand ferner fünfzig Diplomatenpässe für spanische Staatsbedienstete geliefert werden. In diesem Zusammenhang wurde die volle diplomatische Anerkennung durch die spanische Regierung zugesichert. (Einzelheiten dazu siehe unsere beigefügte Aktennotiz vom 14. Februar 1997)

Nach Abschluß längerer Verhandlungen wurde der sealandischen Regierung dann ein Vertrag in spanischer Sprache samt einer angeblich identischen Übersetzung ins Deutsche vorgelegt. Die nochmalige Übersetzung des spanischen Originaltextes durch einen eigenen Dolmetscher brachte hervor, daß der mitgelieferte deutsche Text grundlegend vom spanischen Original abwich, mit dem eindeutigen Ziel, die Regierung auszumanövrieren und die Regierungsgewalt an sich zu bringen. Nachdem dieser Versuch gescheitert war, legte diese kriminelle Vereinigung weitere Karten und ihre wirklichen Absichten auf den Tisch und bot den Repräsentanten von Sealand eine Gewinnbeteiligung von 20% an den zu erwartenden riesigen Geldgeschäften an. (Aus damaliger Sicht ging es vermutlich um Drogen-, Waffen- und Geldwäschegeschäfte.)

Deshalb wurden die Kontakte von sealandischer Seite sofort abgebrochen und entsprechende Hinweise in geeignete Kanäle gegeben, um die Interessen von Sealand zu schützen und eine Strafverfolgung in die Wege zu leiten.

Nachdem die internationalen Strafverfolgungsbehörden von 1997 bis heute brauchten, um aktiv zu werden, hatten die oben genannten genügend Zeit, ihre illegalen Geschäfte unter dem Namen des Fürstentums Sealand in großem Stil durchzuführen, was jetzt endlich offenbar wurde.

Auf einer Website im Internet (externer Link www. principality-sealand.eu), herausgegeben von der Lippstädter Zeitung Der Patriot des Verlegers Dr. Laumanns, wurden illegale sealändische Pässe und Diplomatenpässe zum Kauf angeboten. Um den Anschein von deren Echtheit zu erwecken, wurde mit Originalabbildungen von Seiten des (gestohlenen) echten Diplomatenpasses des legalen Ministerpräsidenten von Sealand, Herrn Johannes W. F. Seiger, mit zahlreichen offiziellen Visumstempeln geworben. Es heißt, daß etwa 160’000 dieser gefälschten Dokumente verkauft worden seien.

Der Herausgeber, Herr Dr. Laumanns, wurde von der Regierung des Fürstentums Sealand wiederholt aufgefordert, diese betrügerischen Angebote zu unterlassen, die dem Ansehen des Staates Sealand und seiner Repräsentanten schaden. Darauf erfolgte keine Reaktion. Von den Behörden der Bundesrepublik erhielt Sealand hierbei keinerlei Unterstützung, da es seit Jahrzehnten die Politik der Bundesregierung war, das Fürstentum Sealand zu diskreditieren. Mit starkem Engagement hat der Bundesnachrichtendienst über Jahre versucht, diese Politik zu unterstützen. Zumindest gelang es ihm weitgehend, das Fürstentum Sealand an den Rand seiner wirtschaftlichen Existenz zu treiben. Unter Ausnutzung der von ihm herbeigeführten finanziellen Engpässe hat der BND dann wiederholt versucht, die sealändische Regierung in kriminelle Geschäfte zu verwickeln, um die Regierung von Sealand ins Unrecht zu setzen. Sealand hat derartigen Versuchungen stets widerstanden.

In den verschiedenen Büros des Fürstentums Sealand sowie seiner diplomatischen Vertretung und seiner Handelsmission in Deutschland haben die Justizbehörden der BRD teilweise unter Verletzung der diplomatischen Immunität und der Wiener Abkommen in den vergangenen Jahren über 50 polizeiliche Durchsuchungen durchgeführt, um belastendes Material zu finden. Alle diese Maßnahmen mußten eingestellt werden, weil keine strafbaren Handlungen vorlagen.

Hintergrund dieser Durchsuchungsmaßnahmen war unter anderem auch der Versuch, Dokumente aus der NS-Zeit aus dem Besitz von Sealand an sich zu bringen, wie Unterlagen über den tatsächlichen Verbleib des Bernsteinzimmers, des Reichspostschatzes, von Flugscheiben, großen Gold- und Silberbeständen sowie zahlreichen Kulturgütern von unschätzbarem Wert; ferner in sealändischem Besitz befindliche Hochtechnologien wie Entwicklungen alternativer, freier Energiesysteme sowie hochbrisante, aktuelle Dokumente aus Stasibeständen.

Die Regierung des Staates Sealand hatte den damaligen Bundeskanzler Kohl und das Auswärtige Amt über die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen und Technologien informiert und Zusammenarbeit angeboten. Die damalige Bundesregierung hielt es stattdessen jedoch für angemessen, den (erfolglosen) Versuch zu unternehmen, dieses Material durch Polizeieinsätze und Durchsuchungen an sich zu bringen.

Nachdem Sealand unter der Regierung seines Ministerpräsidenten und Staatsratsvorsitzenden seit Jahren durch Verträge und völkerrechtliche Handlungen von über 50 Staaten der Welt de facto anerkannt ist, erfuhr es 1998 volle staatliche Anerkennung durch einen Freundschafts- und Konsularvertrag mit der Kommissarischen Regierung Deutsches Reich, bestätigt durch den SHAEF-Gesetzgeber USA. (SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces.)

Die Kommissarische Regierung Deutsches Reich wurde 1985 von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges als einzige legale Regierung festgestellt, um zu gegebener Zeit als Vertragspartner zum Abschluß eines Friedens- und Reparationsvertrages mit dem ehemaligen Kriegsgegner Deutsches Reich zur Verfügung zu stehen, denn die Bundesrepublik Deutschland war – wie vom Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt – nie Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und kommt deshalb als Vertragspartner für einen Friedens- und Reparationsvertrag mit den Siegermächten nicht in Frage. Nach Auffassung der Siegermächte ist die Bundesrepublik 1990 infolge der von ihnen veranlaßten Streichung des Grundgesetz-Artikels 23 de jure erloschen, da das Grundgesetz durch den nun fehlenden Geltungsbereich unwirksam geworden sei.

Daß die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges die Reparationsfrage nicht für erledigt halten, wurde dem deutschen Volk von seiner politischen Führung jahrzehntelang verheimlicht; erst in jüngster Zeit wurde von Graf Lambsdorff als Beauftragtem der Bundesregierung für die NS-Zwangsarbeiterentschädigung bestätigt, daß die Reparationsfrage noch lange nicht vom Tisch ist und daß der “Status Quo” weiterhin besteht. Nach Auffassung der Siegermächte und der für sie handelnden USA ist der besatzungsrechtliche Status unter dem fortgeltenden Besatzungsrecht/SHAEF-Gesetzgebung USA für ganz Deutschland herrschendes Recht.

In Schreiben der Regierung von Sealand an interner Link Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde dieser aufgefordert, die völkerrechtliche Position Sealands auf der Grundlage der Verträge mit dem Deutschen Reich sowie der SHAEF-Gesetzgebung USA zu respektieren. Jüngste Entscheidungen der Bundesjustiz gegenüber Repräsentanten von Sealand bestätigen, daß diese ihre Ämter beziehungsweise Titel (Ministerpräsident, Minister, Leiter der diplomatischen Vertretung) rechtens ausüben beziehungsweise führen. In Verbindung mit diesen Entscheidungen der Bundesjustiz wurden auch die Entscheidungen, Beschlüsse und Schreiben und damit die Existenz und Rechtmäßigkeit der Kommissarischen Regierung Deutsches Reich, des Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich und den Verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin/SHAEF-Gesetzgeber USA bestätigt.

Das Fürstentum Sealand unterhält auf Grund des interner Link Freundschafts- und Konsularvertrages mit der externer Link Kommissarischen Regierung Deutsches Reich mit Genehmigung der USA in der Nähe von Berlin eine diplomatische Vertretung im Deutschen Reich, deren Exterritorialität und diplomatische Immunität durch die oben genannten Justizentscheidungen respektiert werden.

Das bewußte Ignorieren der staatlichen Existenz der Fürstentums Sealand und die Verweigerung jeglicher Zusammenarbeit durch die Bundesregierung der Herren Kohl und Kinkel und – bis vor kurzem – durch die Regierung Schröder hatten einen erheblichen Anteil daran, daß kriminelle Elemente und Gruppierungen wie die in Spanien ungehemmt Schäden in Milliardenhöhe anrichten konnten.

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Siehe auch

Anhang zur Pressemitteilung: Aktennotiz Spanien

Diplomatische Vertretung des Fürstentums Sealand

Sauerbrey
Minister für besondere Angelegenheiten,
Leiter der diplomatischen Vertretung

Stand: Freitag, 4. Juli 2003

Herausgeber:
Diplomatische Vertretung des Fürstentums Sealand im Deutschen Reich

Postadresse:
c/o Sealand House
Postfach 2366
D - 33351 Rheda-Wiedenbrück
Email: info@principality-of-sealand.ch Telefon: +41-55-240 71 05
Telefax: +41 (0) 55 240 71 06
Hans Jürgen Sauerbrey, Regierungsmitglied


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