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Die Regierung der Principality of SEALAND wendet sich anlässlich des 60. Jahrestages der Beendigung von Kriegshandlungen im II. Weltkrieg an alle mündigen Bürger gleich welcher Nationalität oder Religion mit der Bitte, sich gründlich, unvoreingenommen und konsequent mit den Gründen und Hintergründen der fürchterlichen Ereignisse vor, während und nach den beiden Weltkriegen historisch verantwortlich auseinanderzusetzen.
Die Regierung der Principality of SEALAND bietet zu der Fülle der veröffentlichten z.T. durchaus widersprüchlichen Informationen zusätzlich folgende Beiträge an:
z.B. Alleinschuld: Zitate ehemals deutschfeindlicher Personen der politischen Geschichte, die ergänzend zum geschriebenen Wort einen anderen Blick auf die sog. "Alleinschuld" des deutschen Volkes am I. und II. Weltkrieg eröffnen kann.
Die Regierung der Principality of SEALAND möchte dazu feststellen und betonen,
1. ... dass sie alle Gräueltaten, die vor, während und nach dem I. und II. Weltkrieg, in seinen Umfeldern oder auch im weiteren Zusammenhang geschehen sind, nachhaltig und wiederholt aufs Schärfste verurteilt, gleich, von wem sie auch immer begangen oder verursacht worden sind,
2. ... dass sie sich zur uneingeschränkten und vorurteilsfreien Information und Reflexion als Recht und Pflicht jedes mündigen Bürgers in einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt und diese mit allen ihren Mitteln unterstützt,
3. ... dass die Principality of SEALAND ein freier und souveräner Staat ist, der sich weder an die UNO noch an die internationalen Finanzsysteme gebunden hat. Über 50 Staaten dieser Welt haben die Principality of SEALAND als Staat anerkannt, so auch die Bundesrepublik Deutschland (Sichtvermerk im Diplomatenpass des Premierministers, vgl. Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen, §40). Die BRD ist ihrerseits kein souveräner Staat, solange sie unter Besatzungsrecht steht (Schreiben vom Bundesministerium der Justiz, 29. März 2004) Dieses kann nur durch einen umfassenden Friedensvertrag mit allen Beteiligten abgelöst werden. Als Vertragspartner für einen Friedensvertrag und für den friedlichen und dauerhaften Bestand des europäischen Hauses sind daher nur Vertreter des Deutschen, nicht des III. Reiches, und nicht der BRD legitimiert. (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973)
4. ... dass auf europäischem Boden Menschen jeden Glaubens und jeder Kultur willkommen waren und sind, sofern sie die europäischen Kulturen und Gesetze respektieren, jegliche Missionsaktivitäten unterlassen und die Menschenrechte der persönlichen Religion als übergeordnet anerkennen, was insbesondere für Juden und Moslems von Bedeutung ist.
Die Regierung der Principality of SEALAND wünscht allen Lesern, Freunden wie Kritikern, dass sie sehr bald zu einem freien wahrheitsgemäßen Urteil über die Geschehnisse des I. und II. Weltkrieges kommen, um damit zu ihrer noch immer ausstehenden Aufarbeitung beizutragen.
8. Mai 2005
Johannes W. F. Seiger
Premierminister der Principality of SEALAND