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Business Club
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Aus der Arbeit der Regierungskommission
«VRILIA»
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Ohne eine Kenntnis der politischen und sozialen Weltlage ist es nicht möglich, die Bedeutung und die Tragweite der Bestrebungen der Regierung des Fürstentums Sealand realistisch zu beurteilen.
Das hier zur Verfügung gestellte Dokument faßt in hervorragender Weise zusammen, was man wissen sollte, wenn man in den eigenen Angelegenheiten und denen der Welt von Heute urteilsfähig werden möchte.
Wir empfehlen den Mitgliedern des Sealand Business Club und solchen, die es werden wollen, das eingehende Studium dieser Schrift.
Die Regierung des Fürstentums Sealand
gez. Johannes W.F. Seiger
im Februar 2004
Titel dieser Schrift:
Neue Gemeinschaft von Philosophen
Die geheimen Hintergrundkonzeptionen der Weltpolitik
durch die Inszenierung einer ultimativen Krise
mit Hilfe der Uno zur Weltherrschaft!
101 Seiten - A4
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Hotstuff
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Rechtliche Grundlagen in Sachen Sealand / Deutsche Telekom:
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Die Hakeburg Dokumentation A: Darstellung der Eigentumsfrage mit Dokumenten
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SHAEF Proklamation Nr. 1 der USA [600 KB]
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SHAEF: Dokumente der diplomatischen Verbindungen zur komm. Regierung des Deutschen Reichs [1,8 MB]
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SHAEF - Text unserer Darstellung & Dokumente der Verratsverfahren [1,9 MB]
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SHAEF Gesetz Nr. 52 - Beschlagnahme von Deutschem Vermögen
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Pachtvertrag zwischen dem Deutschen Reich/Reichspostministerium und dem Fürstentum Sealand vom 15. Oktober 1999
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Bestätigung des Pachtvertrages nach Einreichung bei SHAEF-Gesetzgeber USA [05.01.2000]
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Schreiben des Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich (SHAEF-Gesetzgeber USA) an die Deutsche Telekom AG vom 1. Dezember 1999 - Fristsetzung zur Räumung
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Bestätigungsschreiben der kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches vom 5. Januar 2000 zum Pachtvertrag vom 15. Oktober 1999
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Schreiben der Diplomatischen Vertretung des Fürstentums Sealand im Deutschen Reich (SHAEF-Gesetzgber USA) an Herrn Ron Sommer, Deutsche Telekom AG, vom 11. Januar 2000 - Fristsetzung zur Räumung
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Hinweis auf Schadensersatzforderung im Schreiben unserer Diplomatischen Vertretung usw. an Herrn Ron Sommer, Deutsche Telekom AG, vom 15. Februar 2000
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Schreiben der Sealand Trade Corporation an Herrn Ron Sommer, Deutsche Telekom AG, vom 20. April 2000 wegen Abtretung der Forderung an Sealand Trade Corp. und Entschädigungsforderung
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Erneute Darstellung der Rechtslage und Warnung vor Veröffentlichung des Sachverhalts und den dadurch drohenden Kursverlusten der DTAG-Aktie im Schreiben unserer Diplomatischen Vertretung an Herrn Ron Sommer, Deutsche Telekom AG, vom 1. Mai 2000
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Schreiben des Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich (SHAEF-Gesetzgeber USA) an Herrn Ron Sommer, Deutsche Telekom AG, vom 21. August 2000 wegen Einleitung des Ermittlungsverfahren wegen Landes- und Hochverrat etc.
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Beispiel: Rechnung vom Mai 2004 über die inzwischen aufgelaufene Schadensersatzforderung der Sealand Trade Corp. an die Deutsche Telekom AG [Unsere Ansprüche sind rechtskräftig; es wurde zudem nicht widersprochen]
Stand unserer Gesamtforderung am 10. Mai 2004: 777.216.247,70 Euro
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Bezüglich der Rechtsgrundlagen siehe auch:
SHAEF - Dokumente | http://www.deutsches-reich.com/reichskanzler/
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Für die Mitglieder des Sealand Business Club steht die gesamte Dokumentation im Rahmen des Clubprogramms online zum Download zur Verfügung.
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Medien
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01. Das Adamski-Video [mpg][1953]
Auf diesem zufällig entstandenen Amateurfilm des US-Amerikaners Adamski ist eine Haunebu II Flugscheibe in Großaufnahme zu sehen.
02. Ein Ausschnitt [mpg]aus einer nicht ganz uninteressanten Videoproduktion zum Thema deutsche Flugscheibentechnik [1992]
03. Australische Dokumentation zum Thema Deutsche Flugscheiben [1991 - in Englisch - Real Player Format, 5 MB]
04. UFO - Sichtung [Peru. 10. März 2003, offenbar ein Mutterschiff , NTV-Mitschnitt - wurde nur 1x gesendet] [mpg 3,4 MB]
05. «UFO Attacke» - unbekannte Bauart, mit Ton, ca 1995 [WMV]
06. UFO Sichtung in Silversprings, Colorado [mpg, 600 KB]
07. UFO Farbeffekte (Beschleunigung) [mpg, 500 KB]
08. UFO Sichtung in England [mpg, 4,1 MB]
09. UFO Sichtung in Gravesend (GB) [mpg 1,3 MB]
10. weitere Sichtung [mpg, 900 KB]
11. UFO-Sichtung, Mexiko [wmv, 1.3 MB], März 2004 Details
12. Sichtung über Nellis-AirBase [mp2, 2150 KB]
«Fuck you» [mpg, 2,1 MB]
Tondokumente
Chor des Schicksals [mp3, 2,2 MB]
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SHAEF - Text unserer Darstellung & Dokumente der Verratsverfahren [1,9 MB]
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SHAEF: Dokumente der diplomatischen Verbindungen zur komm. Regierung des Deutschen Reichs [1,8 MB]
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SHAEF Proklamation Nr. 1 der USA [600 KB]
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SHAEF Gesetz Nr. 51 - Deutsche Währung [970KB]
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SHAEF Gesetz Nr. 52 - Beschlagnahme von Deutschem Vermögen [1,2 MB]
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SHAEF Gesetz Nr. 76 - Telekomgesetz [680 KB]
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Feindstaatenliste, deutsch
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UN-Charta Art. 53 & 107 [Feindstaatenklausel]
aktueller Hinweis [12. Februar 2004] : "Beim Großen Zapfenstreich zu Ehren Heeresinspekteur Gert Gudera am Mittwochabend in Bonn forderte dieser auch, dass die Klausel aus der UN-Charta entfernt werden, die Deutschland als "Feindstaat" bezeichne. ... Die Auflistung Deutschlands in der UN-Charta als "Feindstaat" sieht FDP-Sicherheitspolitker Günther NOLTING kritisch. "Die UN-Charta ist hinsichtlich der Abstimmungsrechte und anderer Vorgaben veraltet. Dass dies geändert werden muss, ist schon lange bekannt, scheitert aber an der grundsätzlichen Einstellung der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats"
Siehe auch Kommentar.
Beides im Sealand-Archiv
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Carlo Schmid zum Charakter des Grundgesetzes:
«Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.»
Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948 [StenBer. S. 70ff]
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: «Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches ...» Fazit: hier
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Bundesgesetzblatt II 1990 S. 1274-1276 Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.9.1990 - «Alle Rechte ... der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin bleiben ... in Kraft. » [281 KB]
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Der verfassungsrechtlich Besondere Status von Berlin - Klarstellung durch den Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich, Wolfgang Gerhard Günter Ebel, Groß-Berlin, den 29. Mai 2000
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Fortdauernde Gültigkeit alliierter Gesetze: Bundesgesetzblatt 1990 Teil II : Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, Art. 4 und Bekanntmachung zum Überleitungsvertrag.
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Fortgeltende Bestimmungen aus dem «Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen ("Überleitungsvertrag")»
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Fortbestehende Reparationsansprüche der USA an Deutschland (Deutsches Reich): Keine Einigung über Rechtssicherheit für deutsche Firmen in den USA. (Meldung vom 23. Mai 2000) und: Kohler Brief (Deutsche Bank) vom 6.2. 2001 wg. Rechtsunsicherheit - [Englisch]
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Dokumentation: Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg:
Tätigkeitsbericht für das Jahr 1998: Gutachten zur Rechtslage enteigneter Kulturgüter (Prof. Frowein, Dr. Hartwig)
Fazit: Der Überleitungsvertrag zum 2+4 Vertrag stellt die fortdauernde Rechtsgültigkeit der alliierten Gesetzgebung für Deutschland fest.
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Dokumentation: Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1981/97 -
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Klagausschluß nach Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 des Überleitungsvertrages (Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung; BGBl 1955 II, S. 405). Nach dieser Vorschrift können Klagen wegen bestimmter, im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland gerichteter Maßnahmen in Deutschland nicht erhoben werden.
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Londoner Konferenz 2:
Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland
London, 14. November 1944
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Erklärung über die Grundsätze der Beziehungen der Stadt Groß-Berlin zu der Alliierten Kommandantur
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‹Berliner Klausel›:
Inhalt:
Mitteilung der Alliierten Kommandatura Berlin an den Regierenden Bürgermeister betreffend die Übernahme von Bundesrecht vom 8. Oktober 1951, sowie
Schreiben der drei Hohen Kommissare an den Bundeskanzler betreffend die Ausübung des von den Drei Mächten vorbehaltenen Rechtes in bezug auf Berlin vom 26. Mai 1952
Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952.
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Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten «Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands»
nebst Kommentar von Großadmiral Karl Dönitz zur Kapitulation
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Letzte Aktualisierung: 19.12.2009
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