Zum Vierten:
Principality of Sealand
Pressemitteilung PM7-280803 vom 28. August 2003
Brandenburgische Justiz IV
Kaufvertrag aus 1992 : Sealand Warenhandels- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Die nachfolgende Dokumentation beweist, daß seit 1992 bewußt und vorsätzlich durch das Zusammenwirken von LPG-Vorsitzenden, Notaren, Liquidatoren, Bürgermeistern, Rechtsanwälten und der Brandenburgischen Justiz die Vernichtung der Sealand GmbH und Co. KG betrieben und daß die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die verantwortlichen Politiker des Landes Brandenburg in Auftrag gegeben wurde.
Die Dokumentation der Vorgänge um den Kaufvertrag vom 18. Februar 1992 (Urkundenrolle Nr. 65/1992) wird zudem lückenlos nachweisen, daß die Liquidatoren, Prof. Dr. Arlt (bis 1996) und dessen Nachfolger, RA Kühn, sowie Her Neumann und der ehemalige Vorstandsvorsitzende der LPG Legehybriden, Manfred Porrmann, in wohl einmaliger Weise vorsätzlich und kriminell gegen die Interessen der Firma Sealand Warenhandels- und Vertriebs GmbH & Co. KG, sowie deren Geschäftsführer Herrn Johannes F. W. Seiger, gehandelt haben.
Nach nunmehr siebeneinhalb Jahren ergibt sich folgende Rechtslage:
Am 20. Mai 1999 wurde die Rechtmäßigkeit des mit Sealand-Germany Warenhandels- u. Vertriebsges. mbH & Co KG Trebbin/OT Löwendorf (nachstehend kurz: ‹Sealand›) geschlossenen Kaufvertrages vom 18. Februar 1992 durch die Erstellung der Zuordnungsbescheide von der OFD Cottbus endgültig bestätigt. Die Firma Sealand hat somit das Eigentum an den Gebäuden erworben. Durch diese Zuordnungsbescheide der OFD Cottbus vom 20. Mai1999 ergibt sich gleichzeitig, daß die Firma Sealand auch das Nutzungsrecht an Grund und Boden gemäß Kaufvertrag erworben hat.
Die Vorgeschichte
Aufgrund von möglichen Rechtsunsicherheiten bezüglich der früheren Liquidatoren, DEBERAG, wurde am 28. Juni 1993 ein notarieller verbindlicher Ergänzungsvertrag durch den Vorstandsvorsitzenden, Manfred Porrmann, und das weitere Vorstandsmitglied, Doris Schloßhauer, veranlaßt, unterschrieben und genehmigt.
Dort heißt es, Zitat:
«Nachdem inzwischen Rechtsunklarheit darüber besteht, ob die Firma DEBERAG AG wirksam als Liquidator der LPG Legehybriden Löwendorf bestellt worden ist, könnten die vorgenannten Verträge möglicherweise schwebend unwirksam sein.»
«Für diesen Fall und zur Klarstellung genehmigen wir als zeichnungsberechtigte Vorstandsmitglieder und vormals eingetragene Liquidatoren die unter Ziffer 1 bis 10 aufgeführten Verträge und beauftragen die amtierende Notarin, Ausfertigung dieser Verhandlung zu den genannten Verträgen zu erteilen.»
Somit war seit dem 28. Juni 1993 die Rechtmäßigkeit des am 18. Februar 1992 geschlossenen Vertrages endgültig hergestellt.
Trotz dieser ab Juni 1993 eindeutigen Sach- und Rechtslage haben die Liquidatoren in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der ehemaligen LPG Legehybriden, Herrn Manfred Porrmann, versucht, mit vorsätzlich kriminellen Machenschaften die Firma Sealand in den Konkurs und deren Geschäftsführer in den Ruin zu treiben durch Nichtweitergabe, Geheim- und Zurückhaltung der Zusatzvereinbarung vom 28. Juni 1993.
Das offensichtlich beabsichtigte Ergebnis dieser Maßnahmen wäre gewesen, daß Gebäude und somit auch das Nutzungsrecht an Grund und Boden, die von Sealand bereits voll bezahlt worden waren, ersatzlos an die Verkäuferin zurückgefallen wären.
Die Abläufe von 1992 bis Juni 1999:
Der ergänzende notarielle Vertrag vom 28. Juni 1993 wurde Sealand erstmalig am 9. September 1997 in Kopie vom Büro der Notarin in Kotzenburg aufgrund eines diskreten Hinweises von dritter Seite zugänglich gemacht.
Frau Notarin Hennig hat uns nunmehr am 17. Juni 1999 bestätigt, daß sie ihrer Verpflichtung, uns ein Exemplar zuzustellen, entsprochen zu haben glaubte, als sie unter dem Datum vom 30. Juni 1993 auf Veranlassung von Herrn Porrmann 10 Ausfertigungen an die LPG Legehybriden zur Weiterleitung an die Vertragsbeteiligten übersandte, zusätzlich zu einem Exemplar, das am Beurkundungstermin den Anwesenden, Herrn Porrmann und Frau Schloßhauer übergeben worden ist.
Die für Sealand bestimmte Ausfertigung wurde jedoch nie an sie weitergeleitet. Sealand-Germanys Unkenntnis dieses ergänzenden Vertrages und dessen Geheimhaltung war die Grundlage der zwischen Porrmann und den Liquidatoren, Prof. Dr. Arlt, später Rechtsanwalt Kühn abgestimmten Strategie, Sealand in vorsätzlich betrügerischer Absicht auszumanövrieren.
Durch die Existenz dieses ergänzenden Vertrages vom 28. Juni 1993 erweisen sich alle ihre Maßnahmen, das Objekt wegen «fehlender Rechtsgrundlage» wieder in ihre Verfügungsgewalt zu bringen, als arglistiges Manöver, wenn nicht als Betrugsversuch, die für Sealand schwere wirtschaftliche Schäden zur Folge hatten, und Sealand zur Geltendmachung folgender Schadensersatzansprüche berechtigen: In voller Kenntnis der Tatsache, daß die Rechtsmängel durch einen ergänzenden Vertrag vom 28. Juni 1993 beseitigt worden sind, verlangt Herr Prof. Dr. Arlt in seinem Schreiben vom 18. 11. 1994 Nachbesserungen zu Lasten von Sealand. In seinem Schreiben vom 20. 06. 1995 nimmt er auf diesen Brief bezug, bestätigt ausdrücklich, daß der ursprüngliche Vertrag vom 18.02.93 unwirksam sei, wobei er arglistig verschweigt, daß dieser Mangel durch den Sealand derzeit noch unbekannten Vertrag vom 28. Juni 1993 längst beseitigt worden war. In diesem Brief weist er unter Hinweis auf eine Entscheidung von Minister Zimmermann auch darauf hin, daß die Verkäuferin unseren Gebäudekomplex zurückverlangen könne; aus diesem Schreiben geht aber auch hervor, daß Minister Zimmermann ebenfalls zu einer falschen Entscheidung manipuliert worden ist, indem auch ihm der ergänzende Vertrag offensichtlich vorenthalten wurde. Durch die damit auf Seiten von Sealand geschaffene vermeintliche Rechtsunsicherheit wurde Sealand in ihrem Handlungsspielraum bis an die Grenze des wirtschaftlichen Zusammenbruchs beeinträchtigt und war geschäftsschädigenden Angriffen voll Seiten Dritter in existenzgefährdender Weise ausgesetzt.
Weiterhin wurde Sealand in dem Schreiben vom 20. Juni 1995 von Prof. Dr. Arlt aufgefordert, die «Nutzung bis zum 31.08.1995 zu beenden und an uns zu übergeben oder mit uns einen Mietvertrag abzuschließen.» Der Abschluß eines Mietvertrages hätte zwangsläufig die Aufhebung des 1992 geschlossenen Vertrages bedeutet.
Zur Durchsetzung ihrer unberechtigten Forderungen haben die Liquidatoren durch Schreiben von Prof. Arlt vom 5. Mai 1996 gerichtliche und sogar strafrechtliche Maßnahmen angedroht.
Die bis dahin erfolgreichen Geschäfte Sealand-Germanys wurden durch den geänderten Feststellungsbescheid des Finanzamtes Luckenwalde vom 4. Juni 1999 wie folgt beziffert:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
- 1991 DEM 294.465
- 1992 DEM 500.266
- 1993 DEM 339.595
- 1994 DEM 259.447
Aufgrund der angedrohten rechtlichen Schritte sowie strafrechtlichen Maßnahmen und die Räumung der Betriebsräume war Sealand und deren Geschäftsführer, Herr Johannes F. W. Seiger, gezwungen, ab Mitte 1995 die aktive Geschäftstätigkeit einzustellen.
Somit mußte durch die ungerechtfertigten Aufforderungen seit 1995 die Geschäftstätigkeit auf den Abverkauf der Warenbestände beschränkt werden.
In seinem Schreiben vorn 26.Juni 1996 weist der Anwalt von Sealand, RA Hülshorst, darauf hin, daß durch den von der Verkäuferin verzögerten Vollzug des Vertrages Sealand ein jährlicher Schaden in Höhe von DEM 300.000 bis 500.000 entsteht, der sich bereits bis Ende 1996 auf 1 Million DEM kumuliert.
In seiner Entgegnung bezieht sich Prof. Dr. Arlt am 05. August 1996 erneut nur auf den ursprünglichen Vertrag und verlangt nochmals Vertragsänderungen.
Nach dem Tode von Prof. Dr. Arlt verfolgen die Liquidatoren, RA Steffen Kühn gemeinsam mit Herrn Neumann mit ihrem Schreiben vom 4. Mai 1998 dieselbe Strategie und fordern den Vollzug der angeblich noch notwendigen Vertragsänderungen bei der Notarin Probandt-v.Dassel.
Sealand-Anwalt Hülshorst, fragt daraufhin unter dem 12. Mai 1998 an, um welche notwendig werdende Vertragsänderungen es sich dabei überhaupt handelt. Diese Anfrage blieb ohne Antwort.
In der Besprechung vom 17. September 1998 im Büro von Sealand zwischen den Herren RA Kühn, Neumann, sowie Johannes F. W. Seiger und zeitweise Herrn Hülshorst wurde den Herren Kühn und Neumann der ergänzende Vertrag von 28. Juni 1993 vorgehalten. Scheinbar überrascht behaupten beide Herren, Kühn und Neumann, erstmalig bei dieser Gelegenheit von der Existenz dieses Vertrages erfahren zu haben.
Aufgrund dessen kamen beide Seiten überein, daß die Herren RA Kühn und Neumann den folgenden von RA Hülshorst vorbereiteten Text unterschriftlich bestätigen. Dort heißt es:
«Hiermit erkläre ich, Herr Klaus Neumann, Liquidator der LPG ‹Legehybriden› Löwendorf, wohnhaft Waldstr. 2, 14806 Dahnsdorf, daß ich erst am 17. September 1998 in den Betriebsräumen der Fa. Sealand-Germany Warenhandels- u. Vertriebsges. mbH & Co KG während der Besprechung mit Herrn Seiger, Herrn Rechtsanwalt Steffen Kühn und Herrn Rechtsanwalt Robert Hülshorst Kenntnis von der Urkunde der Notarin Elfriede Henning vom 28. Juni 1993, UR-Nr. 441/1993 erhalten habe. Eine Abschrift der Urkunde wurde mir übergeben.»
Im Schreiben vom 1. und 2. Oktober 1998 von RA Kühn weigern sich die Herrn Kühn und Neumann, diese Erklärung zu unterschreiben, bezeichnen diese Forderung ob «unkollegial» und drohen RA Hülshorst deshalb mit der Anwaltskammer.
Zuvor, am 29.09.99 wurden von Herrn Neumann die angeblich seit Jahren nicht mehr vorhandenen Unterlagen gemäß Übergabeprotokoll übergeben. Diese Unterlagen waren wesentliche Voraussetzungen für die OFD Cottbus, um das Eigentum an den Gebäuden festzustellen.
Nur durch Aufnahme privater Darlehen konnte bis heute der völlige finanzielle Zusammenbruch der Firma Sealand verhindert werden, nachdem durch Rufmord, Diffamierung, bis hin zur Unterstellung krimineller Handlungsweisen, durch das Eindecken mit Vollstreckungsmaßnahmen u. Ä. jede Möglichkeit genommen worden ist, am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen, und sich durch Bankkredite zu refinanzieren.
Infolgedessen beansprucht Sealand gegenüber den Liquidatoren, RA Kühn und Neumann, sowie gegen Manfred Porrmann folgenden Schadensersatz:
Ans dem oben zitierten Bescheid des Finanzamtes ergibt sich ein jährlicher Durchschnittsgewinn von ca. DEM 300.000, sowie weitere Ansprüche des Geschäftsführers Johannes F. W. Seiger.
Infolgedessen beansprucht Sealand ungeachtet der Ansprüche von Herrn Johannes F. W. Seiger:
Für die Jahre 1995 bis Mitte 1999 gegen die Herren RA Kühn und Neumann als Liquidatoren, sowie von Herrn Manfred Porrmann Schadensersatz für 4 ½ Jahre in Höhe von DEM 300.000 pro Jahr, insgesamt DEM 1,35 Millionen.
Unsere Anwälte wurden mit der Durchsetzung unserer Forderungen bereits beauftragt; eine Überprüfung dieser Vorgänge durch die Staatsanwaltschaft bleibt ausdrücklich vorbehalten
Trebbin/Löwendorf, den 22. Juni 1999
Gez.:
Johannes F. W. Seiger
Sealand-Germany
Warenhandels- u. Vertriebsges. mbH & Co KG
Ahrensdorfer Str. 7
14959 Trebbin/OT Löwendorf
Anlage: Gerichtsvollzieher Tänzer
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