Zum Fünften:
Principality of Sealand
Pressemitteilung PM8-111103
vom 11. November 2003
Eklatante Rechtsverstöße bei ‹Insolvenzverfahren› gegen Sealand Handelsgesellschaft mbH
Zur wirtschaftlichen Vernichtung der Repräsentanten des Fürstentums Sealand in Deutschland wird mit kriminellen Methoden ein sogenanntes ‹Insolvenzverfahren› gegen die Sealand Handelsgesellschaft mbH inszeniert und seilschaftsmäßig durchgeführt. Im Zusammenhang damit hat unsere Rechtsabteilung 98 (achtundneunzig!) Verfahrensfehler und Rechtsverstöße seitens der amtlichen Stellen und der amtlich bestellten Insolvenzverwalter festgestellt.
Vorbemerkung
Jeder Unternehmer in Deutschland kennt dieses Spiel. Jeder der bis jetzt Überlebenden muß fürchten, der nächste zu sein, der von den Banken und den diesen teilweise zuarbeitenden Behörden ausgeraubt und hingerichtet wird. Der betroffene Unternehmer kann sich aus mehreren Gründen meist nicht wehren. Zum einen sind ihm mit der Insolvenz zugleich die finanziellen Mittel genommen, um sein Recht gerichtlich einzufordern. Zum andern sind seine Gegner ein eingespieltes Team von Finanzhaien, finanziell beteiligten Rechtsanwälten sowie korrupten Beamten, die sich erfolgreich jeder amtlichen Kontrolle wenn es denn eine solche überhaupt noch gibt entziehen. Zähneknirschend muß er zusehen, wie man ihm nicht bloß das eigene Unternehmen wegnimmt und unter Wert liquidiert, sondern auch die eigene Existenz und die seiner Arbeiter und Angestellten vernichtet. (Siehe unten Anhang: Wie das internationale Kapital die deutsche mittelständische Wirtschaft vernichtet und sich daran bereichert...)
Der Fall der Sealand Handelsgesellschaft mbH ist insofern kein Einzelfall.
Und doch liegt dieser Fall ganz anders. Denn man hat in den Seilschaften übersehen, daß mit der Beteiligung der Sealand Trade Corporation staatseigene Firma des Fürstentums Sealand in diesem Vorgang völkerrechtliche Gesichtspunkte anzuwenden sind. Die Sealand Trade Corporation und die Regierung des Fürstentums Sealand (Principality of Sealand) haben sich des Falles bereits angenommen.
In dieser 5. Dokumentation zur Brandenburgischen Justiz legen wir nun eine Reihe von Dokumenten vor, aus denen zunächst die ungesetzliche Verfahrensweise des Insolvenzverwalters ersichtlich wird. Weitere Dokumente werden folgen, die das rechtswidrige Zusammenspiel zwischen Justiz- und Vollzugsbehörden einerseits und den amtlich bestellten und vereidigten Anwälten andererseits vollständig aufdecken werden.
Für den Laien sind diese Dokumente meist wenig aussagekräftig. Er kann sich gar nicht vorstellen, wie die Täter mit den weißen Kragen ihr volksschädliches Treiben in komplizierten Schriftsätzen verbergen, wie sie einen ordentlichen Geschäftsgang vortäuschen, aber ihn gar nicht ausführen bzw. das Gegenteil veranlassen. Diese Leute sind bei den Behörden angeblich über jeden Verdacht erhaben. Eine Untersuchung dieser Machenschaften ist nach Meinung der Behörden völlig indiskutabel, da ja der von der Räuberbande Ausgeraubte und sozial Hingerichtete sicher nur Rache nehmen will. Der Schuldige ist eben zuerst und immer das Opfer dieser bandenmäßig operierenden und deshalb schlicht mafios zu nennenden ‹Strukturen›.
Wir veröffentlichen diese Dokumente aber dennoch, weil wir wissen, daß nicht nur die Betroffenen sich die Mühe machen, sie alle genauestens zu lesen. Es sind diejenigen, die schon bemerkt haben, daß es ihnen an den Kragen gehen wird. Und die sind zahlreich, wie uns unsere Internet-Logdateien verraten. Denn das Fürstentum Sealand läßt nicht so mit sich umgehen auch und gerade nicht in Deutschland. Wer in Deutschland in politischen und wirtschaftlichen Dingen das Sagen hat, wird dabei offenbar werden.
Die Anmeldung der Insolvenz durch die DAK erfolgte aufgrund eines Rückstandes von ca. 4000 DM. Dann wird in einer konzertierten Aktion siehe Brandenburgische Justiz IV der Firmenwert seitens der Bank nominell stark reduziert und damit die Kredite gekündigt. Eine künstliche Zahlungsunfähigkeit wird so herbeigeführt. In größter Eile wird das Insolvenzverfahren an die bundesweit bekannte und renommierte Firma Brinkmann & Partner vergeben.
Der gesamte auf dem Gelände lagernde Warenbestand wird durch den Insolvenzverwalter pauschal zur Insolvenzmasse geschlagen. Der Insolvenzverwalter ist nicht bereit, die Eigentums- und Aussonderungsrechte Dritter und der Sealand Trade Corporation [staatseigene Firma des Fürstentums Sealand (Principality of Sealand)] anzuerkennen. [Siehe Anlage #10] Eine Inventarisierung des Bestandes findet nicht statt.
Nun zu den jetzt hier veröffentlichten Dokumenten:
1. Diese und weitere schwerwiegende Unregelmäßigkeiten der Abwicklung veranlaßten uns zu einer Beschwerde beim zuständigen Insolvenzgericht. Das Gericht weist diese als unbegründet zurück.
Anlage #01 Schreiben Amtsgericht Potsdam vom 13. September 2001, Insolvenzabteilung, Rechtspflegerin Fr. Kraft
Zitat:
«Im Verfahren über das Vermögen der Sealand Warenhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Hinweis, daß seitens des Gerichts keine Unregelmäßigkeiten in der Tätigkeit des Verwalters festgestellt werden können.»
Frau Kraft mündlich zu Herrn Seiger: «Das sind unsere Edelverwerter».
2. Die Sealand Trade Corporation bietet dem Insolvenzverwalter in ihrer Funktion als Gläubigerin (!) der Sealand Handelsgesellschaft mbH bis zu 1 Million DM als Sicherheit zu hinterlegen, damit die berechtigten Forderungen der anderen Gläubiger nicht aus dem Verkauf der Masse befriedigt werden müssen, sondern diese als Zahlung umgehend erhalten können.
Anlage #02 Schreiben der Sealand Trade Corporation, Staatseigene Firma des Fürstentums Sealand (Principality of Sealand), vom 28. Oktober 2003 an das Insolvenzgericht z.Hd. Frau Kraft:
Schreiben S.2
Zitat:
«Es wurde zu Beginn unter Beweisantritt eine Zahlung von bis zu 1.000.000,00 DM (in Worten: eine Million DM) angeboten, um berechtigte Gläubiger zu befriedigen (Schreiben der Sealand Trade Corporation z.Hd. Herrn RAe Albers und Berlitz). Dieses Angebot wurde nicht einmal geprüft. Hierin liegt eine rechtswidrige Mißachtung der Gläubigerrechte vor.»
Dies alles wird jedoch nicht berücksichtigt. Der gesamte Warenbestand und alles Inventar sowie eingelagerte Güter Dritter wird an ‹befreundete› deutschen Firmen verschleudert und den Rest an ausländische Firmen u.a. aus Polen, Ukraine u.a., die beim Abtransport der noch verwertbaren Güter gleichzeitig Chemiemüll in größeren Mengen auf dem Gelände der Sealand GmbH (!) ‹entsorgten›, um dann ohne Nachweis mit nach Belieben ausgewählten Waren bis zur Lastgrenze beladen abzufahren. Unsere dringenden Hinweise auf die teils anderen Eigentümer der Maschinen und Gegenstände bleiben unbeachtet.
3. Herr Löwendick beantragt als Kreditgeber an die Sealand Warenhandelsgesellschaft und als Sicherungseigentümer mehrerer der im Insolvenzverfahren rechtswidrig veräußerten Maschinen nachträglich die Berücksichtigung seiner Forderung an die Sealand Handelsgesellschaft mbH beim Insolvenzgericht. Das Amtgericht Potsdam erläßt einen Beschluß zur Prüfung dieser Ansprüche.
Anlage #03 Schreiben des Amtsgerichts Potsdam vom 12.09.2003 :
Beschluss zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (besonderer Prüftermin ) nach § 177 Abs. 3 InsO , anberaumt auf den 29. Oktober 2003 11.40 Uhr
4. Die Firma Brinkmann & Partner lädt Herrn Löwendick pflichtgemäß zur Teilnahme an dem Prüfungsverfahren ein.
Anlage #04, Schreiben Brinkmann & Partner (RA Albers) an Herrn Löwendick vom 14. Oktober 2003
Zitat:
Bitte beachten Sie für zukünftige Sachstandsanfragen den Gläubigerinformationsservice unter http://www.brinkmann-partner.com/start2.htm Zur Abfrage von Informationen wählen Sie bitte im Bereich ‹Insolvenzen› das Verfahren Sealand Warenhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG aus und dann die Schaltfläche ‹Forderungen Insolvenztabelle›. Ihre PIN Nr. lautet: 278969541450238.
(Bei Interesse direkt hier klicken und PIN 278969541450238. eingeben sowie dann auf Schaltfläche ‹Übernehmen› klicken.
Dort heißt es dann:
Sealand Warenhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Verwalter / vorl. Verwalter / Sequester
Hartwig Albers
Gerichtliches Aktenzeichen
35 IN 71/99
Quotenaussichten
Mit einem Abschluß des Verfahrens rechne ich nicht vor Ende 2003. Die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO sind gedeckt. Die sonstigen Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO, insbesondere die Kosten für die Räumung und Entsorgung, können hingegen nicht aus der Insolvenzmasse gezahlt werden. Es besteht daher Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO. Für die Insolvenzgläubiger steht voraussichtlich keine Quote zur Verfügung.
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5. Herr Löwendick überträgt seine Rechte und Forderungen gegenüber der Sealand Warenhandelsgesellschaft mbH an die Sealand Trade Corporation [staatseigene Firma des Fürstentums Sealand (Principality of Sealand)].
Anlage #05: Schreiben der Sealand Trade Corporation an die Fa. Brinkmann & Partner vom 7. August 2003
Zitat:
... wurde wiederholt darauf verwiesen, daß die umstrittenen Gegenstände in Herrn Löwendicks Eigentum standen. Das gilt sowohl für die Übereignung als auch den Nachweis des ihr zugrunde liegenden Darlehensgeschäftes.
... Herr Löwendick fordert Schadensersatz
... die Verfahrensweise der Insolvenzverwalter war rechtswidrig
... usw.
6.: RA Albers bestreitet endgültig den Anspruch des Gläubigers Löwendick
Anlage #6 Schreiben von RA Hartwig Albers vom 10. September 2003 an das Amtsgericht Potsdam, Insolvenzabteilung ( Schreiben S. 2)
Zitat:
... Ich beabsichtige den geltend gemachten Anspruch des Gläubigers Löwendick aufgrund des fehlenden Nachweises der Auszahlung des Darlehens an die Schuldnerin endgültig zu bestreiten.
7. Die in der Sache beauftragte Rechtspflegerin Kraft am Amtsgericht Potsdam hatte die Pflicht, das unter Anlage #6 dokumentierte Schreiben der Gläubigerin Sealand Trade Corporation in Kopie zuzustellen, nicht erfüllt. Statt dessen wurde dem Geschäftsführer der Sealand Trade Corporation anläßlich eines Besuches im Amtsgericht die hier dokumentierte Aktennotiz überreicht.
Anlage #7 Protokollnotiz des Amtsgerichts Potsdam vom 9. Oktober 2003 Aktenzeichen: 35 IN 71/99 «Verfügung» durch Rechtspflegerin Frau Kraft:
Zitat:
daß ... Masseunzulänglichkeit besteht und somit selbst bei Anerkennung des Anspruchs des Herrn Löwendicks keine Zahlungen an alle Massegläubiger erfolgen könnten. Die derzeit vorhandene Masse von € 18.000,00 reicht noch nicht einmal für die Deckung der Verfahrenskosten aus.
8. Der von RA Albers bei Brinkmann & Partner bestrittene Nachweis der Zahlung der Kreditsumme durch Herrn Löwendick an die Sealand Warenhandelsgesellschaft ist bereits unter dem 15. Mai 2000 Herrn Berlitz bei Brinkmann & Partner angezeigt worden:
Anlage #8 Schreiben vom 15. Mai 2000 Schreiben des Herrn Löwendick an Brinkmann & Partner, RA Hr. Berlitz betr. Zahlungsnachweis:
Zitat
... durch die anhand der Buchhaltung der Fa Sealand nachgewiesene Tatsache, daß mein gewährtes Darlehen von DM 50.000,00 dort ordnungsgemäß eingegangen und verbucht worden ist, kann nun kein Zweifel mehr bestehen, daß die Abtretung der spezifizierten Gegenstände eine einwandfreie rechtliche Grundlage hat. ...
9. Die zwingend vorgeschriebenen Zwischenberichte des Insolvenzverwalters an die Gläubiger sind bei der Sealand Trade Corporation nie eingegangen. Daher konnte die Sealand Trade Corporation ihre Einspruchsrechte zeitweise nicht geltend machen.
Anlage #9 Schreiben der Sealand Trade Corporation vom 6. August 2001 an RA Saß: [Zwischenberichte sind nie angekommen.]
Zitat:
Anmerkung von RA Saß: «Zwischenberichte wie vor sind der hiesigen Kanzlei nicht übersandt worden. gez. RA Saß»
10. Bericht von RA Saß an Sealand Trade Corporation über die Verfahrensweise des Insolvenzverwalters vom 12. April 2000 (!!). Herr Saß zeigt an, daß dem Insolvenzverwalter die Sachlage und die Aussonderungsansprüche der Sealand Trade Corporation sowie Dritter bekannt waren. Dennoch komme eine Unterbrechung des Abverkaufs nicht in Frage.
Anlage #10 Schreiben von RA Saß an Sealand Trade Corporation vom 12. April 2000
Zitat:
.. daß RA Albers ohne Berücksichtigung Ihrer für die Sealand Trade Corporation geltend gemachten Aussonderungsansprüche den derzeitig laufenden Abverkauf sämtlicher sich auf dem Gelände Ahrensdorfer Str. 7, Trebbin befindlicher Warenbestände nicht unterbrechen werde. Ferner werde eine weitere Prüfung Ihrer Aussonderungsrechte auch in Kenntnis der Rechnung vom 7.9.98 nicht vorgenommen, die Unterbrechung des Abverkaufes ginge finanziell zu Lasten der Masse und Herr Kollege Albers regte an, Sie mögen Ihre Ansprüche auf dem Rechtswege geltend machen. Selbst wenn die Veräußerung der im Eigentum der Sealand Trade Corporation stehenden Warenbestände unberechtigt sei, so könne ja später noch Ersatz in Geld geleistet werden. Ich bedaure.
11. Herr RA Saß faßt für den Insolvenzverwalter Brinkmann & Partner die Rechts- und Sachlage, wie sie von der Sealand Warenhandelsgesellschaft mbH geltend gemacht wird, zusammen. Mit diesem Schreiben wird nachgewiesen, daß die teils eidesstattlichen Angaben der RAe Berlitz und Albers über den ihnen bekannten Status der Sealand Trade Corporation gegenüber der Sealand Warenhandelsgesellschaft mbH wissentlich falsch abgegeben wurden. Gegen die RAe Berlitz und Albers haben wir Strafanzeige u.a. wegen Meineids erstattet. Wir kommen darauf zurück.
Anlage #11: Schreiben von RA Saß an Brinkmann & Partner vom 27. März 2003.
Inhalt:
Herr RA Saß bietet in unserem Namen an, daß die Sealand Trade Corporation als Gläubigerin in Verpflichtungen der Sealand Warenhandelsgesellschaft einzutreten gewillt ist: Gebäudekaufvertrag Ur-Nr.4110/99; Mietverträge; Forderung gegen die Stadt Trebbin und gegen LPG Legehybriden, hier Herrn Prof. Dr. Arlt als Liquidator. Zudem werden weitere Forderungen bekannt gemacht: Heizungsanlage (DM 26.000,00 Investition und Zahlung durch Sealand Trade Corporation)
Schreiben S. 2
Fazit:
Die vorgelegten Dokumente sind geeignet, die bewußte und vorsätzliche Mißachtung der Gesetze und Vorschriften seitens des Insolvenzverwalters in bezug auf die Recht der Sealand Trade Corporation [staatseigene Firma des Fürstentums Sealand (Principality of Sealand)] u.a. nachzuweisen. Damit sehen wir uns zu weiteren Schritten an zuständiger Stelle veranlaßt, sollte seitens der Führung der Brandenburgischen Justiz diesen organisierten Machenschaften nicht noch rechtzeitig Einhalt geboten werden.
Anhang:
Wie das internationale Kapital die deutsche mittelständische Wirtschaft vernichtet und sich daran bereichert.
Eine vorläufige Skizze eines unterdrückten Dauerskandals...
Ausgangspunkt ist stets die Kreditvergabe seitens der Banken. Aufgrund des internationalen Eigenkapitalabkommens ‹Basel I› (‹Basel II› mit noch mehr ‹Möglichkeiten› zur Ausraubung und Vernichtung nationalen Kapitals seitens der internationalen anonymen Finanzmächte ist schon auf dem Wege...) kann jede Bank zwecks Feststellung der Bonität der kreditnehmenden Firma einen aktuellen Einblick in die Bilanzunterlagen verlangen. Im Austausch mit anderen Banken ist leicht festzustellen, wann durch eine Fälligkeit ein größerer Kreditbedarf besteht bzw. die Kreditlinie ausgelastet wird. In diesem Moment kann die Bank z.B. die Kreditlinie unter einem Vorwand kürzen oder gar die Kredite kurzfristig kündigen. Die Folge ist, daß ein temporärer Zahlungsengpaß entsteht. Wenn der Unternehmer dann bei seiner Bank auf taube Ohren stößt, kann er die Forderung nicht begleichen. Auf diese Art kann ein völlig gesundes Unternehmen innerhalb kürzester Zeit als insolvent hingestellt werden. Das Unternehmen wird geschächtet. Dann läßt man die Geier, also die Insolvenzverwalter, darauf los. Der verbliebene ‹Unternehmenswert› wird geschätzt, die Liste der Forderungen wird aufgestellt. Natürlich ist die Bank als größte Gläubigerin ganz oben und wird sich meist an den Grundstücken und Immobilien befriedigen. Nun werden die veräußerlichen Sachen zu einem Schätzwert verkauft. Die Käufer sind oft Firmen, die das Insolvenzgeschäft gewerbsmäßig betreiben. Der Erlös wird meist gering sein und dem Warenwert nicht entsprechen. Demzufolge können die anderen Gläubiger, die bei dem ja möglichen Fortbestand des Unternehmens ihre Zahlungen sicher erhalten hätten, nun kaum noch mit Ausgleich rechnen. Unter ihnen befinden sich unter Umständen die nächsten Opfer dieses organisierten Mord- und Ausplünderungssystems.
Mit dem Abschluß von Basel II werden die Informationspflichten der Unternehmen noch weiter ausformuliert. Damit können die Banken jederzeit feststellen, wann sie am besten das Unternehmen durch das andeutungsweise beschriebene Verfahren ‹übernehmen› und den Unternehmer liquidieren können. Auf diese Art werden vor allem in Deutschland die kleinen und mittelständischen Unternehmer von ihrem ‹Geschäftspartner Hausbank› systematisch geschächtet und dann dem anonymen, hungrigen internationalen Kapital zum Fraß vorgeworfen.
Die Folgen sind bekannt und werden heute überall beklagt. Die Ursachen aber werden vertuscht. Warum? Wenn das Volk begreifen würde, was sich da abspielt und welche Folgen dies für jeden Einzelnen hat, würde ein einziger entsetzter Aufschrei durch Deutschland gehen. Und der Aufstand der Anständigen nämlich derer, die noch ihr Brot ehrlich durch Arbeit verdienen und es innerlich und äußerlich ablehnen, sich durch sozialen Raubmord zu bereichern wäre sicher. Bis jetzt versteht man das noch nicht. Aber das kann sich ja ändern.
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