- Angesichts der dringenden Notwendigkeit, der von den negativen Folgen der Explosionstechnik bedrängten Menschheit nunmehr schnellstmöglich die Wege hin zur Implosionstechnik (Naturtechnik) zu ebnen,
- - unter Berücksichtigung der vielfachen politischen, wirtschaftlichen und geistigen Hemmnisse, die sich auf diesem notwendigen Wege derzeit noch auftürmen,
- - im Bewusstsein der Tatsache, dass die gegenwärtige globale Krise durch die systematische Unterdrückung der längst gegebenen Entdeckungen und Entwicklungen im Bereich der Implosionstechnik wenn nicht verursacht, so doch unverantwortlich verschärft wird,
- - in ernster Abwägung der damit verbundene Risiken für die restliche Stabilität der gegenwärtigen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse,
- - nach Ablauf der einjährigen Frist, innerhalb der die Regierung der Hauptsieger-macht des 2.Weltkriegs - die Vereinigten Staaten von Amerika - Gelegenheit hatte, Einwendungen gegen unsere jetzt hier verkündete Absicht zur Veröffentlichung und Verbreitung erster Teile der »Vril-Technik« in Gestalt des »Sealand-Generators« geltend zu machen (siehe Schreiben der Principality of Sealand an den Botschafter der USA in Deutschland vom 5. Mai 2003)
ergeht zum 8. Mai 2004 folgender
B e s c h l u s s
zur internationalen Veröffentlichung der Technik des »Sealand-Generators«
Die Regierung der Principality of Sealand beauftragt das staatseigene Unternehmen Sealand Trade Corporation, sich an die Regierungen aller Staaten der Erde zu wenden und sie aufzufordern, die Möglichkeiten ernsthaft zu erwägen und zu erproben, die ihnen für ihre jeweiligen eigenen Wissenschafts- und Wirtschaftsbereiche durch die Veröffentlichung eines Teils der »Vril-Implosion-Technik« in Gestalt des »Sealand-Generators - kosmische Dynamik« nunmehr unentgeltlich und selbstlos eröffnet werden.
Die Regierung der Principality of Sealand beauftragt die Sealand Trade Corporation (Niederlassung Deutschland, Postfach 1128, D-14959 Trebbin OT Löwendorf , Firmensitz: 33378 Rheda-Wiedenbrück, Postfach 1128, USt-ID-Nr.: DE 164906133), eingehende Anfragen zu beantworten, als Vertragspartner für den Testbetrieb des »Sealand-Generators« zu wirken, angeforderte Testgeräte zur Verfügung zu stellen und die Kautionsbeträge zu verwahren.
Die Kaution pro Generator wird auf 10.000,- € festgesetzt. Die Dauer jeweiliger Testphasen und weiteres kann von Fall zu Fall vereinbart werden.
Die Sealand Trade Corporation erbietet sich, nach der Testphase denjenigen Ländern einen vertraglich geregelten Austausch über die wissenschaftlichen Grundlagen, die Technik sowie die Einsatzmöglichkeiten des dem »Sealand-Generator« zu Grunde liegenden energetischen Prinzips zu ermöglichen, deren Regierungen darin etwas den Interessen ihres Landes und Volkes Dienliches erkennen, oder die zumindest die vielfältigen Chancen einer solchen Neuerung nicht ungeprüft vorüberziehen lassen wollen.
Beschlossen und verkündet: Sealand im Mai 2004
Johannes W. F. Seiger
Der Premierminister
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Dr. A. L. Chr. M. Oomen
Syndikus
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