Das Bernsteinzimmer |
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Im Besitz der Regierung des Fürstentums Sealand befinden sich etwa 100 Originaldokumente des Deutschen (Dritten) Reichs, der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und der Kommissarischen Reichsregierung in Berlin, dazu Korrespondenz mit Bundesbehörden, der US-Botschaft, der russischen Botschaft, Originalabdrucke der Stasi-Vernehmungsprotokolle und anderes, die sich auf das sogenannte Bernsteinzimmer beziehen.
Die internationalen Geheimdienste sowie die Stasi der DDR bemühten sich teilweise erfolgreich, die SS-Angehörigen ausfindig zu machen, die am Transport und der Einlagerung der oben genannten Kulturgüter und anderem beteiligt gewesen waren. Dabei wurde geklärt, daß zum Beispiel das Bernsteinzimmer von Königsberg aus nicht auf die «Wilhelm Gustloff» gebracht worden und mit dieser untergegangen ist, sondern auf LKWs abtransportiert wurde. Aus Benzinmangel und wegen der herrschenden militärischen Lage konnten diese Güter jedoch nicht an die ursprünglich geplanten Lagerorte gebracht werden.
In der Stasi und in Wissenschafterkreisen der ehemaligen DDR gab es eingeschworene Gruppen, die sich entschieden hatten, diese Werte nicht in sowjetische Hände fallen zu lassen. Deshalb übergab die Stasi dem Mielke-Ministerium verfälschte Dokumente. Nach der Wende waren sie der Meinung, daß diese Informationen auch nicht ohne Weiteres in die Hände der Westmächte oder der Bundesrepublik fallen sollten. Da die Philosophie des Fürstentums Sealand sie überzeugte, daß das Wissen über diese Kulturgüter und anderes dort in guten Händen wäre, anvertrauten beziehungsweise verkauften sie der sealändischen Regierung umfangreiche Dokumentationen über die Lagerorte. Diese Dokumente befinden sich weiterhin im Besitz von Sealand. Sealand bemühte sich in der Folge vergeblich, von den Behörden der Bundesrepublik die nötigen Grabungsgenehmigungen zu erhalten. Solche wurden offensichtlich nur für Gebiete erteilt, von denen man genau wußte, daß es dort nichts zu finden gibt, wie die Vielzahl der genehmigten aber vergeblichen Suchmaßnahmen gezeigt hat. Schließlich erteilte 1999 die Kommissarische Regierung Deutsches Reich mit Zustimmung des SHAEF-Gesetzgebers USA Sealand die Grabungsgenehmigung. Sealand verpflichtete sich dabei, die gefundenen Werte ihren rechtmäßigen Eigentümern auszuhändigen. Sealand hat jedoch Anspruch auf Finderlohn, Kostenerstattung und exklusiv alle Medienrechte in Verbindung mit den oben genannten Kulturgütern. Die von Sealand bereits aufgenommenen Grabungsarbeiten wurden dann jedoch unter massiver Gewaltanwendung durch die bundesrepublikanische Polizei abgebrochen; die bereits teilweise freigelegten Zugänge wurden von ihr wieder zugeschüttet. Warum verhindern die Behörden der Bundesrepublik, daß diese lange verschollenen Kulturgüter und anderen Werte endlich zu Tage gebracht und den rechtmäßigen Eigentümern, so das Bernsteinzimmer der Russischen Föderation, zurückgegeben werden? In der Hoffnung, der von uns übernommenen Verpflichtung endlich nachkommen zu können, veröffentlichen wir demnächst eine ausführliche Dokumentation. |
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Beweise vom Fundort des Bernsteinzimmers und Reichspostschatzes |
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Bilder |
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Schreiben |
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