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DOKUMENTATION
der Eigentumsverhältnisse für unser Staatsgebiet Hakeburg
in Kleinmachnow bei Berlin
in Sachen Sealand / Deutsche Telekom
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Mit dieser Dokumentation wird begründet,
daß die Ansprüche der Principality of Sealand auf ihr Staatsgebiet ‹Hakeburg› nach dem nationalem Recht der BRD ebenso wie nach internationalem Recht unanfechtbar und damit einklagbar sind.
Es wird nachgewiesen, daß
- die Hakeburg nach wie vor zum Vermögen der Deutschen Reichspost (Reichssondervermögen) und damit zu dem von den USA 1944 beschlagnahmten Eigentum des Deutschen Reiches gehört
- eine Verfügung über das gesamte Reichsvermögen und Reichssondervermögen oder Teile derselben seitens der Bundesrepublik nur mit schriftlicher Genehmigung der Regierung der USA möglich ist
- weder die Bundesrepublik Deutschland noch die Deutsche Telekom AG bisher die Erlaubnis oder eine Ausnahmegenehmigung der USA vorgewiesen haben, daß sie das beschlagnahmte Eigentum des Deutschen Reiches in das Bundesvermögen überführen und verkaufen dürfen
- die Deutsche Telekom AG sich damit zu Unrecht als Eigentümer der Hakeburg in Kleinmachnow bei Berlin ausgibt
- der Pachtvertrag zwischen dem Fürstentum Sealand (Principality of Sealand) und der Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches (SHAEF-Gesetzgeber USA) völkerrechtlich und reichsgesetzlich gültig ist
- die Weigerung der Deutschen Telekom AG, der Principality of Sealand die Nutzung des gepachteten Geländes zu ermöglichen, gegen nationales und internationales Recht verstößt
- die Ansprüche der Principality of Sealand auf Nutzungsausfall, abgetreten an die Sealand Trade Corporation, rechtens sind und auch bis heute nicht angefochten wurden.
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Diese Dokumentation ist zugänglich:

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Stand: Donnerstag, 19. Dezember 2002
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