20.12. 2002
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Weihnachtsgrüße des Ministerpräsidenten |
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Veröffentlichung des Kanzlerbriefs vom 21.03.2000 an Gerhard Schröder durch die Regierung des Fürstentums Sealand. |
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Rechnung der Sealand Trade Corporation an Herrn Kai-Uwe Ricke, Deutsche Telekom AG, vom 16. Dezember 2002
Neu formatiert: Die Hakeburg Dokumentation C: als HTML-Paket mit allen Dokumenten, gezippt [2,8 MB] |
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30.11. 2002 |
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Die Hakeburg-Dokumentation: Mit dieser Dokumentation wird begründet,
daß die Ansprüche der Principality of Sealand auf ihr Staatsgebiet ‹Hakeburg› nach dem nationalem Recht der BRD ebenso wie nach internationalem Recht unanfechtbar und damit einklagbar sind.
Ausführliche Darstellung der Rechtslage mit Hilfe der Grundbuchauszüge und mit den Texten der entsprechenden Gesetze und Bestimmungen. |
A
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Die Hakeburg Dokumentation A: Darstellung der Eigentumsfrage mit Dokumenten [4,8 MB] |
B
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Die Hakeburg Dokumentation B: Darstellung der Eigentumsfrage ohne Dokumente [380 KB] |
C
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Die Hakeburg Dokumentation C: als HTML-Paket mit allen Dokumenten, gezippt [2,8 MB] |
Aktualisiert:
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Die Hakeburg - Dokumente und Telekom - Schriftwechsel nebst Rechnungen [4,1 MB] |
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SHAEF Gesetz Nr. 76 - Telekomgesetz {680 KB] |
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07.11. 2002 |
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Rechnung der Sealand Trade Corporation an Herrn Prof. Dr. Hermann Sihler, Deutsche Telekom AG, vom 6. November 2002 |
21. 10.2002 |
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Eintrag und Dokument vom Dezember 1988 hinzugefügt: Weihnachtsgrüße von Johannes F.W. Seiger an den von den Behörden der BRD unter Völkerrechtsbruch inhaftierten Staatsratsvorsitzenden Prof. Alexander Achenbach: «...Ich bedauere es außerordentlich, daß Ihnen als Angehörigem der Jüdischen Glaubensgemeinschaft nicht nur im Dritten Reich Unrecht zugefügt wurde, sondern Sie auch jetzt in einer m.E. nach unangemessenen Weise behandelt werden.» Originaldokument |
15. 10.2002 |
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Rechnung der Sealand Trade Corporation an Herrn Prof. Dr. Hermann Sihler, Deutsche Telekom AG, vom 2. Oktober 2002 |
09.10.2002 |
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: «Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches ...» Fazit: hier
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Carlo Schmid zum Charakter des Grundgesetzes: Fazit: Die Bundesrepublick Deutschland hat mit dem «Grundgesetz» noch keine Verfassung. Das Grundgesetz ist ein Diktat der Siegermächte und daher nur ein besatzungsrechtliches Mittel für die Verwaltung des besetzten Gebietes. «Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.» Carlo Schmid setzte sich für die Aufnahme des Art. 146 ins Grundgesetz ein. Gegen den Widerstand der Siegermächte wurde dieser Artikel in den Geetzestext aufgenommen. Er steht auch heute noch im Grundgesetz.
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Die Angelegenheit Zwangsarbeiterentschädigung offenbart, daß die Reparationsfrage noch ungelöst ist und der Status Quo - Reparationsforderungen der USA gegen das Deutsche Reich - weiterhin besteht. Zitat: «Die USA halten an ihrem theoretischen Anspruch auf deutsche Reparationszahlungen fest.» Siehe auch: Kohler Brief (Deutsche Bank) vom 6.2. 2001 wg. Rechtsunsicherheit - [Englisch]
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03.10.2002 |
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Fortbestehende Reparationsansprüche der USA an Deutschland (Deutsches Reich): Keine Einigung über Rechtssicherheit für deutsche Firmen in den USA. (Meldung vom 23. Mai 2000) (als pdf-Datei)
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Dokumentation: Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg: Tätigkeitsbericht für das Jahr 1998: Gutachten zur Rechtslage enteigneter Kulturgüter (Prof. Frowein, Dr. Hartwig) (als pdf-Datei) Fazit: Der Überleitungsvertrag zum 2+4 Vertrag stellt die fortdauernde Rechtsgültigkeit der alliierten Gesetzgebung für Deutschland fest.
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Dokumentation: Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1981/97 - Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Klagausschluß nach Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 des Überleitungsvertrages (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung; BGBl 1955 II, S. 405). Nach dieser Vorschrift können Klagen wegen bestimmter, im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland gerichteter Maßnahmen in Deutschland nicht erhoben werden. (als pdf-Datei)
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23.9.2002 |
Hakeburg Die Hakeburg in Kleinmachnow - Forschungszentrum im Dritten Reich Die Gesamtdokumentation Hakeburg wurde aktualisiert. |
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Archiv Teile der Dokumentation zur Hakeburg sind in das Archiv verlegt worden (Rechnungen Deutsche Telekom) |
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Die TOUR wurde verkürzt. Die Links auf den einzelnen Seiten müssen jetzt angeklickt werden, um sie zu erreichen. |
21.9. 2002 |
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SHAEF - neue Links eingefügt SHAEF - Text unserer Darstellung & Dokumente der Verratsverfahren [1,9 MB] |
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11.9.2002 |
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Veröffentlichung des Kanzlerbriefs vom 14.01.2000 an Gerhard Schröder durch die Regierung des Fürstentums Sealand. |
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Regierungsbeschluß 080203 in der Angelegenheit Flutopfer inTschechien, Österreich Deutschland [Original] Siehe auch im Archiv |
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